So hoch ist die Förderung
Die Prämie setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen:
| Elektroauto | Plug-in-Hybrid | |
|---|---|---|
| Grundbetrag | 3.000 € | 1.500 € |
| je Kind unter 18 (höchstens zwei) | + 500 € | + 500 € |
| Einkommen unter 60.000 € | + 1.000 € | + 1.000 € |
| Einkommen unter 45.000 € | + weitere 1.000 € | + weitere 1.000 € |
| höchstens | 6.000 € | 4.500 € |
Wer bekommt die Förderung?
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
- Das zu versteuernde Einkommen des Haushalts darf höchstens 80.000 € im Jahr betragen. Für jedes Kind unter 18 steigt die Grenze um 5.000 €, bei zwei Kindern also auf 90.000 €.
- Gefördert wird jede Person nur einmal. Pro Haushalt sind höchstens zwei Anträge möglich.
Welches Einkommen zählt?
Es zählt nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid. Das liegt meist deutlich unter dem Brutto, weil zum Beispiel Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge schon abgezogen sind. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den beiden aktuellsten Steuerbescheiden. Zusammengezählt wird das Einkommen von Ihnen und Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, auch bei unverheirateten Paaren, die zusammenleben. Das Einkommen anderer Mitbewohner zählt nicht.
Welche Autos werden gefördert?
- Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Tageszulassungen, Vorführwagen und Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen.
- Reine Elektroautos, Brennstoffzellenautos, Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.
- Plug-in-Hybride und Range-Extender nur, wenn sie höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 km elektrisch fahren. Sie müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden.
- Kauf und Leasing werden gleichermaßen gefördert.
So stellen Sie den Antrag
- Der Antrag läuft online über das BAFA (Förderzentrale Deutschland).
- Erst nach der Zulassung beantragen, spätestens zwölf Monate danach.
- Sie müssen als Halter in den Fahrzeugpapieren stehen und das Auto mindestens 36 Monate behalten.
- Bereithalten sollten Sie Ihre Steuerbescheide, die Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls Nachweise für Ihre Kinder.